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§ 8 Rücktrittsrecht

Absatz 1: Bedingungen für den Auftragnehmer

Netexpert ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn

Zeile 1:

über das Vermögen eines Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Auftrag auf Einleitung eines eines solchen Verfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird.

Zeile 2:

der Nutzer bzw. Kunde wiederholt gegen die allgemein akzeptierten Standards der Netzbenutzung verstößt oder andere Teilnehmer in irgendeiner Weise belästigt oder schädigt.

Zeile 3:

er besonders gegen §2 AGB verstößt. Unter diesen Bedingungen ist Netexpert auch nicht verpflichtet geleistete Anzahlungen rückzuerstatten, der Kunde hat in Folge den Gesamtbetrag zu zahlen.

Zeile 4:

der Kunde trotz mehrmaliger Mahnung innerhalb der in §4 Abs 4 genannten Fristen der Zahlungsaufforderung nicht nachkommt.

Zeile 5:

der Kunde bei Vertragsabschluß unrichtige Angaben macht oder Umstände verschwiegen hat, deren Kenntnis Netexpert vom Abschluß des Vertrages abgehalten hätten.

Absatz 2: Bedingungen für den Auftraggeber

Das Rücktrittsrecht des Kunden richtet sich nach §3 AGB

Wenn Netexpert nach schriftlicher Mängelanzeige nicht innerhalb von 14 Tagen die im Vertrag versprochenen Leistungen erbringt, darf der Kunde unter Rückerstattung des bis dahin für diesen Auftrag bezahlten Entgeltes zurücktreten.

Ausnahme von dieser Regelung sind vertraglich festgelegte Fristen.



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andreas laschalt, bernd faulhaber
mail: office@netexpert.at